Wissenswertes zum neuen WEG-Recht: einige wichtige Änderungen in Kurzform

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    Seit dem 01.Dezember 2020 gilt das neue WEG-Recht und somit sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Hier ein kleiner Auszug:

    Baumaßnahmen und Kostenregelung im neuen WEG-Recht

    Bisher mussten bei gewünschten baulichen Veränderungen meist alle Miteigentümer zustimmen. Nun können nach dem § 20 Abs. 1 WEG Beschlüsse für bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Und: Grundsätzlich haben nur die der baulichen Veränderung zustimmenden Eigentümer die Kosten hierfür zu tragen. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG besteht nur dann die Verpflichtung aller Miteigentümer zur Kostentragung, wenn die bauliche Veränderung mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Mieteigentumsanteile verabschiedet wurde. Eine Umlegung auf sämtliche Eigentümer ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahme mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

    Gemäß § 20 Abs. 2 WEG kann nun jeder Miteigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    • dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung,
    • dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge
    • dem Einbruchschutz und
    • dem Glasfaseranschluss

    dienen. Der jeweilige Miteigentümer muss jedoch gemäß § 21 Abs. 1 WEG die Kosten der jeweiligen Maßnahme selbst tragen.

    Zertifizierte Verwalter und die erleichterte Abberufung von Verwaltern

    Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann ab Ende 2022 jeder Miteigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters mit Sachkundenachweis verlangen, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. War der Verwalter hingegen schon am 01.12.2020 zum Verwalter bestellt, so gilt er gegenüber der WEG noch bis zum 01.06.2024 als zertifiziert.

    Abberufung eines Verwalters

    Mit der Neuregelung des WEG kann der Verwalter gemäß §26 Abs. 3 WEG jederzeit abberufen werden. Ein besonderer Grund muss nun dazu nicht mehr vorliegen. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung. Und somit auch seine Honorierung.

    Neue Möglichkeiten durch Sondereigentum an Freiflächen

    Bisher konnte an Freiflächen, wie Gärten, Terrassen, Stellplätzen nur ein Sondernutzungsrecht gebildet und erworben werden. Nun kann an diesen auch ein Sondereigentum gebildet und somit erworben werden.

    Flexiblere Eigentümer­versammlung und Beschlussfassung

    Auf drei von bisher zwei Wochen wird die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung verlängert. Diese kann nun auch in Textform erfolgen.

    Ist dem Verwalter oder dem Beirat eine Einberufung nicht möglich, so können dies nun auch die Eigentümer selbst tun.

    Nach Beschluss ist die Teilnahme an der Versammlung durch Eigentümer auch online möglich. Eine reine Online-Versammlung ist jedoch nach wie vor nicht möglich.

    Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist nun generell gegeben. Damit vermeidet man künftig Wiederholungsversammlungen.

    Umlaufbeschlüsse sind in Textform möglich. Somit sind auch elektronische Beschlüsse erlaubt. Allerdings müssen nach wie vor alle Eigentümer zustimmen.

    Verwaltungsbeirat und Einsicht in Unterlagen für mehr Transparenz

    Die Größe des Verwaltungsbeirates kann nach der WEG-Reform 2020 flexibler zusammengesetzt werden. Die Haftung der ehrenamtlichen Beiräte wird gemäß §29 Abs. 3 WEG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

    Gemäß § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.

    Harmonisierung des WEG-Rechts mit dem Mietrecht bei Betriebskosten

    Nach § 556a Abs. 3 BGB harmonisiert nun das WEG-Recht mit dem Mietrecht. Hier heißt es: Ist Wohneigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten (abweichend von Absatz 1) nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen. (Widerspricht der Maßstab billigem Ermessen, ist nach Absatz 1 umzulegen.

    In der Einkommensteuererklärung darf weiterhin nicht das gezahlte Wohngeld angegeben werden, sondern nur die im betreffenden Jahr entstandenen und in der Abrechnung ausgewiesenen Kosten.

     

    Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt des Textes. Irrtum und Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.

     

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      Lieben Dank an Frau Distler für den spontanen Hausbesuch. Trotz der Spontanität war die Besichtigung der sehr schönen Wohung professionell, ehrlich ohne Schnickschnack, super herzlich und sehr angenehm, sodass man sich wohl gefühlt hat und sich ein Leben in Würzburg als jemand aus dem hohen Norden vorstellen konnte. Eine sehr tolle Erfahrung, danke schön.

      isa E. Google-Rezension ·

      Mit der Beratung und Betreuung bei der Anmietung einer Wohnung in Würzburg durch Familie Distler und ihr Team war ich außerordentlich zufrieden. Die gute Beratung zog sich vom Besichtigungstermin bis hin zu den formellen Details nach Anmietung der Wohnung.

      Martin B. Google-Rezension ·

      Für mich als "Immobilien-Neuling" spielt das Vertrauen in den Markler eine ganz besonders große Rolle.
      Herr Distler begleitet und unterstützt mich freundlich, mit großer Kompetenz und vor allem offen und ehrlich.
      Ich kann die Distler Immobilien Gruppe uneingeschränkt empfehlen.

      Eva V. Google-Rezension ·

      Herr Distler und sein Sohn sind wirklich sehr kompetent und haben wirklich Ahnung von Immobilien. Man merkt in den Gesprächen die langjährige Erfahrung von Herrn Distler. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und würde immer wieder auf angebotenen Immobilien von Herr Distler zurückgreifen. Ich hoffe auf viele weitere Immobiliengeschäfte mit der DISTLER Immobilien Gruppe.

      Viki R. Google-Rezension ·

      Sympathisch, bodenständig und ehrlich!

      Ich kann die Distler Immobilien Gruppe absolut weiterempfehlen.

      Hans-Jürgen Distler und Etienne Distler nehmen sich viel Zeit und beantworten alle Fragen, egal ob per Telefon, Mail oder bei einem persönlichen Treffen.

      Ich fühle mich als Kunde wohl und freue mich auf die Weitere Zusammenarbeit!

      Lukas J. Google-Rezension ·

      Von der Erstbesichtigung unseres neuen Hauses bis zum Notartermin: bei Distler-Immo waren wir in guter Begleitung. Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Geduld und Kompetenz sind die Markenzeichen. Vielen Dank an Franz-Josef Distler für alles!

      Evelyn S. Google-Rezension ·

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